EFAS regelt die Finanzierung.
Ab 2028 werden ambulante und stationäre OKP-Leistungen einheitlich finanziert; die Pflege zu Hause und im Pflegeheim folgt ab 1. Januar 2032. Für Spitex ist dabei die KVG/OKP-Pflege entscheidend – nicht die öffentliche oder private Trägerschaft.
Für die Pflege sind eine kostenorientierte Tarifvergütung und eine schweizweit einheitliche Kostenrechnung vorgesehen.
BAG · KVG-Änderung ↗